Dieses leere Bett wird präsentiert von der Pflegereform des Bundes.
Reform im Rückwärtsgang
Der Bund möchte die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und die Pflegeversicherung neu ordnen. Einzelne Ziele des Pflegeneuordnungsgesetzes sind richtig — Prävention und Digitalisierung etwa.
Kritisch ist etwas anderes: Viele Regelungen führen zu Kürzungen, die Finanzierung bleibt unklar, und Kosten verschieben sich — auf Pflegebedürftige, auf An- und Zugehörige, auf die Einrichtungen der Altenpflege und auf die Kommunen. Was als Modernisierung angekündigt wird, verlagert Risiken in die Familien und entzieht ambulanten Pflegediensten zentrale fachliche Aufgaben.
Besonders betroffen sind die ambulanten und teilstationären Strukturen. Gerade sie stabilisieren Pflegebedürftige frühzeitig, vermeiden Krisen und können Krankenhausaufnahmen verhindern.
Dieses Gesetz ordnet Pflege nicht neu — sondern Verantwortung um: weg von professionellen Strukturen, hin zu Angehörigen und zum Ehrenamt.
Was verschwindet
Kurzzeitpflege am Stück
17–18 Tage wird zu 9–11 Tage
Der gemeinsame Jahresbetrag wird in das Überbrückungsbudget überführt. Der maximale Betrag bei Pflegegrad 5 beträgt 2.285 Euro.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
1.572 € im Jahr wird zu 0 €
Pflegegrad 1 verliert den Zugang zum neuen Sozialraumbudget vollständig — und damit den niederschwelligen Einstieg in professionelle Unterstützung.
Mittel für Entlastung und Betreuung, Pflegegrade 2 bis 5
bis 5.111 € im Jahr wird zu 2.100 €
Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege gehen im Sozialraumbudget auf. Das Sozialraumbudget kann nicht für Tagespflege, Nachtpflege und Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Auch ambulante Dienste dürfen diese Leistungen künftig nicht mehr über das Sozialraumbudget erbringen.
Schulungen in der Häuslichkeit
über das ganze Jahr wird zu entfällt
Ab 2027 dürfen Schulungen in der Häuslichkeit nicht mehr durch ambulante Dienste erbracht werden. Ab 2028 soll dies durch die pflegefachliche Begleitung erfolgen.
Pläne und Praxis-Check
Was geplant ist, was es in der Praxis bedeutet, und was die Liga fordert. Mehr Infos finden Sie auch in folgenden Dokumenten:
Die Regelungen zur Entlohnung in Tarifhöhe sollen für vier Jahre ausgesetzt werden. Vergütungssteigerungen werden auf die Grundlohnrate nach § 71 SGB V gedeckelt, in den nächsten drei Jahren zusätzlich um ein Prozent abgesenkt.
- Die Grundlohnrate bildet die Lohnentwicklung erst mit Verzögerung ab. Liegt der Tarifabschluss darüber, entstehen strukturelle — nicht nur vorübergehende — Liquiditätsprobleme.
- Die in vier Jahren angehäuften Defizite lassen sich später nicht mehr kompensieren. Dienste geraten in eine Abwärtsspirale wirtschaftlichen Drucks.
- Nicht tarifgebundene Anbieter könnten während der Aussetzung erhöhen. Nach Wiedereinführung würde das regionalübliche Entgelt auf ihrer Basis berechnet — ein Wettbewerbsnachteil für tarifgebundene Träger.
- Im Ergebnis verlieren Pflegekräfte Geld, Einrichtungen können ihr Personal nicht mehr halten, und der Fachkräftemangel wird größer.
Ab 2028 soll die neue Pflegebegleitung nach §§ 7c und 7d SGB XI bestehende Beratungsangebote übernehmen — darunter die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI und die häuslichen Schulungen nach § 45 SGB XI. Angesiedelt wird sie bei den Pflegekassen oder bei Dritten.
- Ambulante Pflege wird auf Verrichtung reduziert: auf körperbezogene Maßnahmen, Betreuung und Behandlungspflege. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt.
- Beratung und Anleitung sind keine Verwaltungsleistungen, sondern Kernaufgaben der Pflegeprofession. Sie herauszulösen entwertet die Fachlichkeit.
- Die Pflegefachkräfte der Dienste kennen die Situation vor Ort. Sie erkennen Probleme früh — oft bevor daraus eine Krise wird.
- Wer Verantwortung entzieht, macht den Beruf unattraktiver. Pflegefachpersonen wandern zu Kassen und Pflegestützpunkten ab und stehen für die ambulante Versorgung nicht mehr zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag wird für die Pflegegrade 2 bis 5 durch ein Sozialraumbudget ersetzt, das ausschließlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzbar ist. Für Pflegegrad 1 entfällt der Anspruch. Kurzzeitpflege und ambulante Dienste sind ausgeschlossen.
- Ehrenamtliche und nachbarschaftliche Angebote bestehen nicht flächendeckend im erforderlichen Umfang. Das Budget kann seine Wirkung dort nicht entfalten.
- Viele Pflegebedürftige senken mit dem Entlastungsbetrag heute ihre Eigenanteile in der Tages- und Kurzzeitpflege und nehmen diese Angebote dadurch häufiger und länger in Anspruch.
- Mitarbeitende, die hauswirtschaftliche Hilfen und Betreuung erbracht haben, müssen betriebsbedingt gekündigt werden. Je Dienst und Region macht dieser Bereich bis zu einem Fünftel der SGB-XI-Leistungen aus.
Das Sozialraumbudget muss für ambulante Pflegedienste, Betreuungsdienste, Tagespflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen, eine Ansparfunktion enthalten und auch Menschen mit Pflegegrad 1 offenstehen.
Der gemeinsame Jahresbetrag wird in ein Überbrückungsbudget umgewandelt und künftig nach Pflegegrad 2 und 3 sowie 4 und 5 differenziert. Der bisher pflegegradunabhängige Betrag entfällt, die Sachleistung sinkt teilweise um fast die Hälfte.
- Statt 17 bis 18 Tagen reicht die Leistung nur noch für 9 bis 11 Tage. Rehafähigkeit nach einem Krankenhausaufenthalt ist so nicht herzustellen.
- Einrichtungen müssten bis zu doppelt so viele Neueinzüge bewältigen, um Kurzzeitpflege wirtschaftlich zu betreiben.
- Solitäre Kurzzeitpflegeplätze werden abgebaut — im direkten Widerspruch zur Versorgungsstrategie des Landes und zum Aktionsbündnis Kurzzeitpflege.
Die Verweildauerstufen beim Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI werden verlängert. Die Zuschläge, die den Eigenanteil in der vollstationären Pflege begrenzen, greifen damit deutlich später.
- Erhebliche finanzielle Mehrbelastung der Bewohnerinnen und Bewohner.
- Deutlicher Anstieg der Zahl der Sozialhilfeempfänger.
- Erhebliche Mehrbelastung der kommunalen Haushalte.
Der Entwurf sieht vor, die Schwellen für die Pflegegrade anzuheben. Wer heute einen bestimmten Pflegegrad hat, kann künftig in einen niedrigeren fallen — bei unverändertem Pflegebedarf.
- Der Zugang zu professioneller Unterstützung und Pflege wird erschwert.
- Pflegeheime bekommen dadurch weniger Geld für Personal, obwohl der Pflegeaufwand gleich bleibt.
- Weniger Personal bei gleicher Arbeit heißt: Die Pflegequalität kann sich verschlechtern.
- Auch die Personalbemessung setzt auf den Pflegegraden auf. Verschiebt man die Schwellen, verschiebt sich die gesamte Berechnungsgrundlage.
Änderungen bei den Pflegegraden müssen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Sie dürfen nicht nur dazu dienen, Ausgaben zu senken.
Was einmal wegbricht,
kommt nicht zurück
Ist die Pflegeinfrastruktur einmal nachhaltig geschädigt, ist der Wiederaufbau nur schwer zu bewerkstelligen. Die Liga sieht den Entwurf als Risiko für die Versorgung in Baden-Württemberg und fordert eine grundsätzliche Überarbeitung.
Sonst drohen weniger gute Beratung vor Ort, weniger Pflegehilfe zu Hause, weniger Tagespflege-Angebote und ein schärferer Fachkräftemangel. Der Entwurf spart ausgerechnet bei den Menschen, die auf ein verlässliches Pflegesystem angewiesen sind, und geht zu Lasten der Beschäftigten, die dieses System täglich tragen.
- Beatrix Vogt-WuchterVorstandsvorsitzende, Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg
- Matthias EinwagHauptgeschäftsführer, Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft
- Esther RabeLandesvorstand, Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe
- Nicole SchlizLandesvorsitzende, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
Nehmen Sie die Motive, setzen Sie Ihr Logo hinein und zeigen Sie, was auf dem Spiel steht — an der Einrichtung, am Dienstfahrzeug, in den sozialen Netzwerken.
Die Aktionswoche
In der Kalenderwoche 39 wird das leere Bett in ganz Baden-Württemberg sichtbar — vor Einrichtungen, auf Dienstfahrzeugen, in den sozialen Netzwerken.
Den Auftakt macht ein Pressegespräch in der Liga-Geschäftsstelle. Dort sprechen der Liga-Vorstand, die Fachebene und eine Einrichtung darüber, was der Gesetzentwurf in der Praxis bedeutet.
Machen Sie mit: Motive herunterladen, eigenes Logo einsetzen, zeigen. Wer in den sozialen Netzwerken postet, nutzt bitte #dasleerePflegebett — so wird aus vielen einzelnen Beiträgen eine sichtbare Bewegung.
- Aktionswoche
- Kalenderwoche 39, ab Montag, 21. September 2026
- Pressegespräch
Liga-Geschäftsstelle, Stuttgart- Hashtag
- #dasleerePflegebett
Material zum Mitmachen
Alle Motive stehen als Druckdatei bereit — mit dem Logo der Liga oder mit Platz für Ihr eigenes.
Von jedem Motiv gibt es vier Fassungen: mit Bundesadler und ohne, mit dem Logo der Liga und mit Freifläche für Ihr eigenes. Das Story-Format 9:16 ist aus der 4:5-Fassung abgeleitet und liegt nur ohne Adler vor. Die Kampagnenschrift ist Impact, die Farben sind Grün #82bb41 und Gelb #fcf335.
Ihr Logo in unseren Motiven
Mitmach-Generator
Logo auswählen, Namen eintragen — die Motive entstehen sofort in Ihrem Browser und lassen sich einzeln oder gesammelt als ZIP herunterladen. Für die Demo-Ankündigung kommen Datum, Uhrzeit und Ort dazu.
Am besten ein SVG — das bleibt in jeder Größe scharf, auch auf dem Plakat. Sonst eine freigestellte PNG-Datei mit durchsichtigem Grund. Höchstens 8 MB.
Wird für die Dateinamen verwendet — und, falls kein Logo vorliegt, in der Kampagnenschrift gesetzt.
0 von sechs Motiven ausgewählt
Der Generator arbeitet mit JavaScript. Ist es abgeschaltet, stehen im Abschnitt Material zum Mitmachen alle Motive als fertige Datei bereit.
Ihr Logo verlässt Ihr Gerät nicht. Die Motive werden hier im Browser zusammengesetzt; nichts wird hochgeladen, nichts gespeichert. — Für den Druck ab A3 nehmen Sie bitte die Canva-Vorlagen: dort liegen die hochauflösenden Fassungen. Der Generator liefert die Bildschirmformate.